Heimrauchmelder
Brandrauch tötet schnell und lautlos. Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahren reagiert und eine Rauchmelderpflicht in Alt- und Neubauten in Rheinland-Pfalz eingeführt.
Bei einem Brand sterben die Menschen eher durch den Brandrauch als durch das Feuer selbst. Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahren entsprechend reagiert. Nun läuft die Übergangsfrist für Bestandsgebäude langsam ab.
In Rheinland-Pfalz sind Rauchwarnmelder im privaten Bereich vorgeschrieben. In der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung wurde diese grundsätzliche Ausstattungspflicht für Neu- und Umbauten im Jahre 2007 auch auf Bestandsgebäude ausgeweitet. Für Bestandsgebäude gilt eine fünfjährige Übergangsfrist. Danach müssen auch diese Gebäude über die erforderlichen Rauchwarnmelder verfügen. Dies sollten Sie als Vermieter, aber auch als Mieter bzw. Eigentümer eines selbstgenutzen Wohngebäudes unbedingt beachten!
Mein Angebot:
1. Vor-Ort-Beratung oder Beratung anhand Ihrer überlassenen Baupläne bezüglich der erforderlichen Ausstattung zum vorher vereinbarten Festpreis (Vorkasse erforderlich). So müssen Sie nicht mit unkalkulierbaren Beratungskosten rechnen.
2. Die technische Umsetzung übernehmen bzw. beauftragen Sie selbst (auf Wunsch stelle ich auch gerne den Kontakt zu einem mir bekannten Meisterbetrieb des Elektrohandwerkes her). So behalten Sie die volle Kostenkontrolle in der eigenen Hand.
3. Auf Wunsch Abnahme und Funktionskontrolle nach Installation zur Dokumentation ihres rechtskonformen Handelns, zum ebenfalls vorher vereinbarten Festpreis.

